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Reisen mit Prostatakrebs 

Prostatakrebs-Patienten sollten beim Verreisen einige Dinge beachten

Dem Alltag entfliehen, Neues entdecken oder sich einfach erholen – eine Reise tut den meisten Menschen gut und ist ein Schlüssel für wertvolle Lebenszeit. Auch Prostatakrebs-Patienten kann das Reisen auf andere, positive Gedanken bringen und eine angenehme Quelle sein, um wieder Kraft zu schöpfen. Grundsätzlich schließen weder Therapie noch Erkrankung einen Urlaub aus. Allerdings gilt es vor Antritt der Reise einiges zu beachten und zu planen, damit Krebspatienten beruhigt und sicher in die wertvolle Alltags-Auszeit starten können.

 

Check-Up vor der Reise 

Bevor Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie Ihren Arzt über Ihre Reisepläne informieren, denn nur er kann Ihren Gesundheitszustand sicher einschätzen und eine Empfehlung zu den Reiseplänen geben. Steht nicht fest, ob Sie fit für einen längeren Trip sind, kann sich auch ein Kurzurlaub (zwei bis drei Tage) anbieten, um die eigene Reisefähigkeit zu testen. Dabei kann man schnell feststellen, was Spaß macht, was strapaziös oder erschöpfend ist und ob man sich vielleicht zu viel vorgenommen hat.

wertvollER Reisen mit Prostatakrebs Mann mit Landkarte

Das passende Reiseziel bei Prostatakrebs

Auf die Bahamas oder doch lieber an die Ostsee? Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle bei der Auswahl des Urlaubsziels. Wer sich gerade in einer Therapie befindet oder sie erst vor kurzem beendet hat, kann mit seinem Arzt anhand der folgenden Fragen abklären, welche Art von Reise die geeignete ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten:

 

    Nach Operationen müssen Patienten normalerweise einige Zeit warten, bis sie in ein Flugzeug steigen dürfen, denn die Druckschwankungen können zu Problemen führen. Durch das lange Sitzen können zum Beispiel Blutgerinnsel entstehen, denen aber meist schon durch Kompressionsstrümpfe vorgebeugt werden kann. Ihr Arzt wird Sie beraten.

    Einige Medikamente, wie Schmerzmittel oder Mittel gegen Übelkeit, können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Informationen hierzu liefert der Beipackzettel jedes Medikaments, den Sie grundsätzlich aufmerksam lesen sollten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Fahrtüchtigkeit bescheinigen, sonst riskieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz.  

    Wenn eine Krebsbehandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und längere Zeit zurückliegt, besteht in der Regel kein erhöhtes Infektionsrisiko gegenüber gesunden Menschen. In diesem Fall sind die jeweiligen Schutzimpfungen und Hygienehinweise des gewählten Urlaubslandes ausreichend. Während oder kurz nach bestimmten Therapien besteht hingegen häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Arzt über die nötigen Schutzvorkehrungen.

    Je nach Ihrem individuellen Versorgungsbedarf, den medizinischen Gegebenheiten vor Ort und möglichen Sprachbarrieren zwischen Arzt und Patient gilt es, zwischen einer weiten Reise oder einem Kurztrip in die Nähe abzuwägen, um keine unnötigen Risiken einzugehen. Für eine umfassende Auslandskrankenversicherung sollte grundsätzlich jeder Sorge tragen, der auf Reisen geht.

    Patienten, die vor kurzem eine Chemo- oder Strahlentherapie erhalten haben, sind besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlen. Versorgen Sie sich in diesem Fall vor der Reise mit dem entsprechenden Sonnenschutz.

     

    Sicher Reisen mit Prostatakrebs dank Versicherung 

    wertvollER Reisen mit Prostatakrebs Paar am Meer

    Als gesetzlich Versicherter können Sie überall in Deutschland mit Ihrer Chipkarte zum Arzt gehen. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt allerdings nur für medizinische Leistungen im Versicherungsland auf. Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob der Versicherungsschutz für Ihre Reise ausreichend ist. Falls nicht, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die für vor Ort entstehende Behandlungskosten und im Notfall auch den Rücktransport nach Hause aufkommt. 
     

    Fragen Sie vor Abschluss der Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt an, die in den Reisekrankenschutz mit einbezogen wird. Darin kann bestätigt werden, dass die Krankheit so gut eingestellt ist, dass gegenwärtig nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist und gegen Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen. Diese Bescheinigung sollte unmittelbar vor Reisebeginn ausgestellt werden. Sinnvoll ist es auch abzuklären, ob Sie die eventuelle Behandlung am Urlaubsort per Vorauskasse zahlen müssen und die Kosten erst im Nachhinein an Sie rückerstattet werden.

    Medikamenteneinnahme im Urlaub  

    Überprüfen Sie beim Packen Ihrer Reiseapotheke, ob Ihre Medikamente Kälte, Hitze oder Feuchtigkeit vertragen und lagern Sie sie entsprechend. In Hinblick auf die richtige Menge gilt: Nehmen Sie lieber ein bisschen mehr mit, da es bei der Rückreise immer Verzögerungen geben kann. Medikamente und ihre Beipackzettel sollten im Flugzeug ihren Platz im Handgepäck haben, für den Fall, dass sie benötigt werden oder ein Gepäckstück verloren geht. Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob notfalls Ihre Medikamente oder vergleichbare Mittel am Urlaubsort erhältlich sind.

    Mitnahme von Schmerzmitteln

    Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen in viele Länder in kleinen Mengen eingeführt werden – jedoch nur mit ärztlicher Bescheinigung und Beglaubigung der zuständigen Gesundheitsbehörde. Da dies meist nicht von heute auf morgen möglich ist, sollten Sie für diese Genehmigungen genügend Vorlaufzeit einplanen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet auf der Webseite der Bundesopiumstelle Formulare für die EU und weitere Länder an.

    Literatur

    Urlaub als Krebspatient, Deutsche Krebsgesellschaft: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/aktuelle-themen/aktuelle-themen-2016/urlaub-als-krebspatient.html (zuletzt aufgerufen am 23.07.2024)

    Reisen mit Betäubungsmitteln, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html (zuletzt aufgerufen am 23.07.2024)

     

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