wertvollER TV Folge 11 – Teil 1
Gut abgesichert – Rechte, Sozialhilfe und Unterstützung bei Prostatakrebs
Sozialleistungen bei Prostatakrebs
Erfahren Sie, welche Leistungen Prostatakrebspatienten zustehen.
Finanzielle Unterstützung und Sozialleistungen
Ansprüche, Ausgleiche und Anträge für Prostatakrebspatienten
In dieser Folge von wertvollER TV klären wir wichtige Fragen zu Sozialleistungen für Prostatakrebspatienten: Wer hat Anspruch auf Unterstützung? Welche finanziellen Entlastungen gibt es und wo können diese beantragt werden? Sozialarbeiterin Hanna Müller erklärt die Bedeutung des Schwerbehindertenausweises für Prostatakrebspatienten, welche Nachteilsausgleiche er bietet und warum Betroffene keine Hemmungen haben sollten, ihn zu beantragen.
Im zweiten Teil dieser wertvollER TV-Folge erwarten Sie Informationen zu diesen Themen: Wie läuft die Rehabilitation bei Prostatakrebs ab? Welche Pflegeleistungen können Betroffene beantragen? Jetzt ansehen!
Darüber hinaus finden Sie auf den wertvollER-Seiten unter anderem Antworten und Informationen zu den folgenden Fragen:
Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen und wo kann ich sie beantragen?
Die gute Nachricht: Prostatakrebspatienten haben Anspruch auf Sozialleistungen. Dazu gehören Dienst-, Sach- oder Geldleistungen. Finanzielle Belastungen während der Behandlung können wie folgt reduziert werden: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ab einer festgelegten Belastungsgrenze Zuzahlungen für Rezeptgebühren, Medikamente sowie Verbandsmaterial. Auch Fahrtkosten zur Chemotherapie oder Bestrahlung – mit dem Taxi oder dem eigenen PKW – werden erstattet. Für Patienten mit geringem Einkommen stehen zusätzlich sogenannte Härtefonds zur Verfügung. Wenn Sie allein leben und nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation Ihren Haushalt nicht weiterführen können, haben Sie zudem Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese kann Ihnen bis zu vier Wochen unter die Arme greifen und Sie im Alltag entlasten.
Die Anträge für diese Leistungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Außerdem bieten Ihnen Sozialdienste in Krankenhäusern sowie unabhängige Krebsberatungsstellen weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.
Frührente bei Prostatakrebs: Was, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, zu arbeiten?
Eine Krankheit ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen also nicht aufgrund Ihrer Erkrankung kündigen. Besteht eine Schwerbehinderung, greift zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz: Arbeitgeber müssen in diesem Fall vor einer Kündigung schriftlich die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Bei einer Krebserkrankung lässt sich der Verlauf nicht vorhersagen. Das gilt auch für die Frage, ob man nach der Behandlung wieder arbeitsfähig sein wird. Sollte sich beispielsweise nach einer Reha zeigen, dass die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, können Betroffene beim Rentenversicherungsträger eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierfür sind die medizinischen Befunde, ärztliche Prognosen und die Selbsteinschätzung des Patienten zur eigenen Leistungsfähigkeit ausschlaggebend.
In die sogenannte Frührente kann jeder gehen, der max. 4 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter steht. Allerdings müssen Sie für jeden Monat, den Sie vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, auf 0,3 Prozent ihrer Rente verzichten. Wenn Sie also aufgrund Ihrer Krebserkrankung nicht mehr (voll) arbeitsfähig sind, kann die Erwerbsminderungsrente Ihr Einkommen ergänzen oder ersetzen.
Nützliches Downloadmaterial
- Sozialleistungswegweiser
- Gemeinsam stark – Hilfebogen für Angehörige von Prostatakrebspatienten
- Nachsorge Factsheet
Sehen Sie sich weitere Videos rund um das Thema Prostatakrebs an: